Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZI für Kurse und Veranstaltungen in Unternehmen*
Stand: 16.07.2026
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggebenden (AG) anerkannt.
1. Vertragsgegenstand
(1) Der AG beauftragt den Auftragnehmenden (AN), eine oder mehrere Veranstaltung/en aus dessen Programmangebot (Produkt) durchzuführen. Der Umfang der vom AN geschuldeten Leistungen und das konkrete Produkt ergeben sich aus der jeweiligen Buchung.
(2) Der AN stellt für die Veranstaltung/en Fachwissen und Erfahrung zur Verfügung. Geschuldet wird die Durchführung der vereinbarten Leistung, kein bestimmtes Schulungsergebnis oder ein wirtschaftlicher Erfolg.
(3) Der AN wird die Veranstaltung/en im vertraglich vereinbarten Zeitraum anbieten.
(4) Der AN ist in der Ausführung seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Veranstaltungsinhalte und -termine frei. Der AN unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrechts seitens des AG.
2. Absage der Veranstaltungen / Stornogebühren / Ausschluss bzw. Ablehnung von Teilnehmenden
(1) Der AN darf die o. g. Veranstaltungen mit einer Ankündigungsfrist von weniger als einer Woche aufgrund von Ursachen höherer Gewalt, wie z. B. Epidemien, Pandemien, Seuchen, Naturkatastrophen, oder aufgrund staatlicher Anordnungen, wie z. B. Coronaverordnungen, Allgemeinverfügungen oder Anweisungen des Gesundheitsamtes, absagen oder verschieben. In diesem Fall werden dem AG alle bereits eingegangenen Zahlungen zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des AN beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z. B. gebuchte Hotelzimmer, Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Regelungen des Abschnitts Haftung.
(2) Der AN wird im Fall der Verhinderung der die Veranstaltung durchführenden Person den AG informieren und sich um Ersatz bemühen. Ist dies nicht möglich, so ist der AN befugt, die Veranstaltung zu verschieben. Zeitpunkt und Veranstaltungsort werden mit dem AG abgestimmt.
(3) Der AG kann die Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos absagen. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 30% des vereinbarten Honorars als Stornokosten an. Ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% des vereinbarten Honorars als Stornokosten an. Der AG muss bis spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert haben, ansonsten fällt das gesamte vereinbarte Honorar an.
(4) Für den MHFA Ersthelfer-Kurs im Blended Learning-Format ist Veranstaltungsbeginn der Start der E-Learning-Phase, sonst ist maßgeblich für den Beginn der Frist der erste Tag der Veranstaltung.
(5) Die Absage der Veranstaltung/en muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
(6) Es bleibt dem AN unbenommen, Teilnehmende von Kursen oder Kursteilen auszuschließen, sofern das Verhalten der Teilnehmenden hierfür Anlass gibt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Teilnehmende mehrfach und nachhaltig den Kurs stören und vorangegangene Hinweise darauf nicht zu einer Änderung des Verhaltens führen oder wenn es für Teilnehmende aus persönlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint, dass an der Veranstaltung weiter teilgenommen wird.
3. Produktspezifische Sonderregelungen
3.1 MHFA Ersthelfer-Kurs – Erwachsene helfen Erwachsenen
3.1.1. Teilnehmendenregistrierung
Die Teilnehmenden müssen sich auf der Kursplattform registrieren, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Das ZI/MHFA führt Teilnehmendenlisten in der MHFA-Kursplattform.
3.1.2. Nachholen
3.1.2.1 Verpasst die teilnehmende Person einen/mehrere Kursteil/e bekommt diese eine Benachrichtigung per E-Mail. Die E-Mail enthält einen Link, unter dem die Buchung des/der verpassten Kursteils/e in einem alternativen Kurs des gleichen Formates innerhalb von 6 Monaten möglich ist. Sollte der gleiche AG mehrere Kurse in unterschiedlichen Sprachen (Deutsch/Englisch) anbieten, kann/können ein/mehrere verpasste/r Kursteil/e auch in einer anderen Sprache absolviert werden. Der teilnehmenden Person werden alle zu dem Zeitpunkt verfügbaren Optionen angezeigt.
3.1.2.2 In jedem Kurs steht pro Kursteil generell 1 Nachholplatz zur Verfügung.
3.1.2.3 Pro verpasstem Kursteil wird regulär eine Nachholgebühr von 20 Euro (inkl. Umsatzsteuer) fällig, wenn dieser in einem öffentlichen Kurs nachgeholt wird. Holt die teilnehmende Person in einem anderen Kurs des gleichen AG nach, ist das Nachholen kostenfrei. Aus Kulanzgründen erhält jeder AG pro Kurs 2 Gutscheine für das Nachholen von Kursteilen in einem öffentlichen Kurs.
3.1.2.4 Kostenpflichtiges Nachholen erfolgt immer über Einzelrechnung. Es können keine Sammelrechnungen/Firmenrechnungen erstellt werden.
3.1.3 Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung erhalten Teilnehmende nach Anwesenheit bei 11 von 12 Kursstunden. Nach bestandener Online-Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse.
3.2 MHFA Ersthelfer-Kurs Youth – Erwachsene helfen Jugendlichen
3.2.1 Teilnehmendenregistrierung
Die Teilnehmenden müssen sich auf der Kursplattform registrieren, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Das ZI/MHFA führt Teilnehmendenlisten in der MHFA-Kursplattform.
3.2.2. Nachholen
3.2.2.1 Verpasst die teilnehmende Person einen/mehrere Kursteil/e bekommt diese eine Benachrichtigung per E-Mail. Die E-Mail enthält einen Link, unter dem die Buchung des/der verpassten Kursteils/e in einem alternativen Kurs des gleichen Formates innerhalb von 6 Monaten möglich ist. Der teilnehmenden Person werden alle zu dem Zeitpunkt verfügbaren Optionen angezeigt.
3.2.2.2 In jedem Kurs steht pro Kursteil generell 1 Nachholplatz zur Verfügung.
3.2.2.3 Pro verpasstem Kursteil wird regulär eine Nachholgebühr von 20 Euro (inkl. Umsatzsteuer) fällig, wenn dieser in einem öffentlichen Kurs nachgeholt wird. Holt die teilnehmende Person in einem anderen Kurs des gleichen AG nach, ist das Nachholen kostenfrei. Aus Kulanzgründen erhält jeder AG pro Kurs 2 Gutscheine für das Nachholen von Kursteilen in einem öffentlichen Kurs.
3.2.2.4 Kostenpflichtiges Nachholen erfolgt immer über Einzelrechnung. Es können keine Sammelrechnungen/Firmenrechnungen erstellt werden.
3.2.3 Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung erhalten Teilnehmende nach Anwesenheit bei 13 von 14 Kursstunden. Nach bestandener Online-Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse.
3.3 MHFA Ersthelfer-Kurs (Blended Learning-Kurs)
3.3.1 Teilnehmendenregistrierung
Die Teilnehmenden müssen sich auf der Kursplattform registrieren, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Das ZI/MHFA führt Teilnehmendenlisten in der MHFA-Kursplattform.
3.3.2 Nachholen
Verpasst der/die Teilnehmende einen Kursteil des Blended Learning-Kurses, der durch eine*n Instruktor*in geleitet wird, so ist es möglich, den verpassten Kursteil nachzuholen. Es ist nicht möglich, den E-Learning-Anteil nachzuholen, da dieser die Voraussetzung für die Teilnahme an den folgenden Kursteilen ist.
3.3.2.1 Verpasst die teilnehmende Person einen/mehrere Kursteil/e bekommt diese eine Benachrichtigung per E-Mail. Die E-Mail enthält einen Link, unter dem die Buchung des/der verpassten Kursteils/e in einem alternativen Kurs des gleichen Formates innerhalb von 6 Monaten möglich ist. Der teilnehmenden Person werden alle zu dem Zeitpunkt verfügbaren Optionen angezeigt.
3.3.2.2 In jedem durch eine*n Instruktor*in geleiteten Kursteil steht generell 1 Nachholplatz zur Verfügung.
3.3.2.3 Pro verpasstem Kursteil wird regulär eine Nachholgebühr von 20 Euro (inkl. Umsatzsteuer) fällig, wenn dieser in einem öffentlichen Kurs nachgeholt wird. Holt die teilnehmende Person in einem anderen Kurs des gleichen AG nach, ist das Nachholen kostenfrei. Aus Kulanzgründen erhält jeder AG pro Kurs 2 Gutscheine für das Nachholen von Kursteilen in einem öffentlichen Kurs.
3.3.2.4 Kostenpflichtiges Nachholen erfolgt immer über Einzelrechnung. Es können keine Sammelrechnungen/Firmenrechnungen erstellt werden.
3.3.3 Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung erhalten Teilnehmende nach Absolvierung aller Kursteile (Selbststudium und Anwesenheitsstunden). Nach bestandener Online-Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse.
3.4 MHFA Ersthelfer-Kurs Refresher
3.4.1 Teilnehmendenregistrierung
Die Teilnehmenden müssen sich auf der Kursplattform registrieren, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Das ZI/MHFA führt Teilnehmendenlisten in der MHFA-Kursplattform.
3.4.2. Nachholen
3.4.2.1 Verpasst die teilnehmende Person einen/mehrere Kursteil/e bekommt diese eine Benachrichtigung per E-Mail. Die E-Mail enthält einen Link, unter dem die Buchung des/der verpassten Kursteils/e in einem alternativen Kurs innerhalb von 6 Monaten möglich ist. Sollte der gleiche AG mehrere Kurse in unterschiedlichen Sprachen (Deutsch/Englisch) anbieten, kann/können ein/mehrere verpasste/r Kursteil/e auch in einer anderen Sprache absolviert werden. Der teilnehmenden Person werden alle zu dem Zeitpunkt verfügbaren Optionen angezeigt.
3.4.2.2 In jedem Kurs steht pro Kursteil generell 1 Nachholplatz zur Verfügung.
3.4.2.3 Pro verpasstem Kursteil wird regulär eine Nachholgebühr von 20 Euro (inkl. Umsatzsteuer) fällig, wenn dieser in einem öffentlichen Kurs nachgeholt wird. Holt die teilnehmende Person in einem anderen Kurs des gleichen AG nach, ist das Nachholen kostenfrei. Aus Kulanzgründen erhält jeder AG pro Kurs 2 Gutscheine für das Nachholen in einem öffentlichen Kurs.
3.4.2.4 Kostenpflichtiges Nachholen erfolgt immer über Einzelrechnung. Es können keine Sammelrechnungen/Firmenrechnungen erstellt werden.
3.4.3 Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung erhalten Teilnehmende nach Anwesenheit bei 4 von 4 Kursstunden. Nach bestandener Online-Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse.
4. Honorar
(1) Der AG verpflichtet sich, dem AN das vereinbarte Honorar (ggf. zzgl. USt.) für die aufgrund dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen zu bezahlen. Die konkrete Höhe und Zusammensetzung des vereinbarten Honorars ergibt sich aus der Buchung.
(2) Das Honorar ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto des AN zur Zahlung fällig.
(3) Etwaige Stornokosten werden nach Ziffer 2 Absatz 3 in Rechnung gestellt.
5. Umsatzsteuer
In dem Angebot ist vermerkt, ob das für die Veranstaltung/en vereinbarte Honorar von der Umsatzsteuer befreit ist oder ob auf den Honorarbetrag durch den AG die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Bei umsatzsteuerpflichtigen Honoraren erfolgt der Ausweis der Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 4 UStG.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die AG und AN bewahren über die in der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten sowie über die Zusammenarbeit an sich Stillschweigen und behandeln diese vertraulich, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt oder eine Offenbarungspflicht besteht. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst die Höhe des Honorars des AN. Die vorstehenden Pflichten bleiben auch nach Abschluss der vertraglichen Leistungserbringung bestehen. Ausnahme hiervon ist die Abstimmung des AN mit MHFA International zur Kursorganisation, sofern der AG einen Kurs mit mehreren Ländern anfragt.
(2) Der AN stellt sicher, dass bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden die Anforderungen an den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren geltenden einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden. Eine Datenverarbeitung außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO erfolgt ausschließlich unter den Voraussetzungen von Kapitel 5 der DSGVO (Art. 44 ff. DSGVO).
(3) Der AG verpflichtet sich gleichermaßen im Rahmen der Vertragsdurchführung die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), zu beachten und umzusetzen. Der AG wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages durch ihn erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt 5 Jahre über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(5) Der AG wird vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen jede eigenständige Veröffentlichung der vom Gegenstand dieses Vertrages erfassten Erkenntnisse unterlassen.
7. Veranstaltungsmaterialien, Veranstaltungsplattform, Urheberrecht und Eigenwerbung
(1) Der AN stellt alle für den organisatorischen Rahmen erforderlichen Veranstaltungsmaterialien zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Präsenzkurse finden in vom AG zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt.
(2) Online-Kurse finden über das vom AN zur Verfügung gestellte Tool „Zoom“ bzw. „MS-Teams“ statt. Sofern ein vom AG zur Verfügung gestelltes Tool verwendet werden soll, übernimmt der AN keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit etc. Der AG muss im Fall des Zur-Verfügung-Stellens des Tools durch den AG, dem AN rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die Einwahldaten und ggf. eine Einweisung in das Tool zur Verfügung stellen.
(3) Der AN wird die notwendigen Veranstaltungsmaterialien für die Teilnehmenden des AG an den Veranstaltungen bereitstellen. Eine Vervielfältigung der Veranstaltungsmaterialien oder die Weitergabe an Dritte, die nicht Veranstaltungsteilnehmende sind, ist nicht erlaubt. Die Veranstaltungsmaterialien dürfen nicht kopiert oder in elektronischer Form vervielfältigt werden. Sie dürfen nur den Teilnehmenden von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Die Veranstaltungen dürfen nicht gefilmt oder anderweitig aufgezeichnet werden.
(4) Sämtliche Veranstaltungsmaterialien unterliegen dem Copyright von MHFA International oder dem ZI.
(5) Dem AN ist es auf Anfrage und nach schriftlicher Genehmigung durch den AG gestattet, das Logo des AG als Partnerlogo – ohne besondere optische Hervorhebung gegenüber anderen Vertragspartner-Logos und ohne Verlinkung auf die Website des AG – auf den Webseiten des ZI zu nennen bzw./oder den Unternehmensnamen in Vorträgen oder Werbematerialien als Referenz zu nutzen.
8. Haftung
(1) Der AN haftet entsprechend seines jeweiligen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs sowie für sämtliches Handeln seiner Mitarbeitenden, insbesondere der die Veranstaltung durchführenden Person. Der AG stellt den AN von allen Schadenersatzansprüchen der Veranstaltungsteilnehmenden frei, die aus der Teilnahme an der Veranstaltung herrühren. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von Leib oder Leben bleibt dabei unberührt.
(2) Der AN haftet nur für etwaige Fehler in den von ihm zuletzt überlassenen Veranstaltungsmaterialien.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf dieses Vertragsverhältnis sowie auf Ansprüche, die aus diesem Vertragsverhältnis erwachsen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
(2) Der Gerichtsstand ist Mannheim.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und/oder Ergänzungen der vertraglichen Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Vereinbarungen durch wirksame ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten jeweils am nächsten kommen.